Ist ein politischer Streik möglich?

Politischer Streik: Eine Frage der Kräfteverhältnisse

Konzerne und Regierung greifen die arbeitende Bevölkerung gemeinsam an. Um sich dagegen zu wehren, reichen Tarifauseinandersetzungen nicht aus. Doch Belegschaften und Bündnisse gegen Sozialabbau können gemeinsam eine Bewegung aufbauen, die Merz und die Bosse stoppen kann. Ist ein politischer Streik möglich? Von Miriam Zanker

VW hat im Herbst 2026 laut IG Metall 10 von 13 Haustarifverträgen gekündigt, darunter den Manteltarifvertrag, der unter anderem Arbeitszeit und Urlaubstage regelt. Schon im Sommer 2026 hatte die Charité in Berlin den Tarifvertrag Entlastung gekündigt, den die Beschäftigten 2021 nach langem Arbeitskampf erkämpft hatten. Sie beruft sich auf das neue Krankenhausanpassungsgesetz der Regierung.

Schon seit 2025 will die Regierung den Acht-Stunden-Tag durch eine Wochenhöchstarbeitszeit ersetzen, die Arbeitstage von bis zu 13 Stunden erlauben würde. Die »Reformen« treffen Millionen Menschen in ihrer ökonomischen Existenz.

Die Regierung von Friedrich Merz und die Konzerne greifen Sozialstaat und Arbeiterrechte gemeinsam an. Die Gegenwehr ist bisher vereinzelt: Kundgebungen gegen die Regierung hier, Tarifauseinandersetzungen dort. Doch das muss nicht so bleiben. Es kann zu politischen Streiks kommen, wenn Beschäftigte selbst weitergehende politische Forderungen jenseits der Tarifverhandlungen erheben und bereit sind, dafür zur Tat zu schreiten.

Entwicklung des deutschen Streikrechts

Das Grundgesetz schützt das Recht von Arbeitnehmer:innen, sich zu vereinigen, um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu verbessern. Es gibt aber kein Gesetz, das das Streikrecht im Detail regelt. Das geltende Streikrecht ist vor allem durch Gerichtsentscheidungen entstanden.

Als Gewerkschaften 1952 zu einem Streik gegen ein arbeitgeberfreundliches Betriebsverfassungsgesetz aufriefen, verklagten Arbeitgeberverbände sie auf Schadensersatz. Hans Carl Nipperdey, der unter den Nazis Arbeitsrechtler war und später Präsident des Bundesarbeitsgerichts wurde, schrieb ein Gutachten. Er erklärte den Streik für rechtswidrig, weil er sich gegen ein politisches Gesetz richtete. Seine Rechtsauslegung setzte sich durch und prägt das Streikrecht bis heute: Gestreikt werden darf grundsätzlich nur für Tarifverträge, Politik gehöre an die Wahlurne.

Die Trennung von wirtschaftlichen und politischen Interessen ist jedoch künstlich und gewollt. Konzerne machen täglich Politik. Sie drohen mit Werksschließungen und setzen damit Politiker unter Druck. Arbeitszeiten, Rente, Mieten und Gesundheit bestimmen unser Leben. Es sind politische Fragen, die unmittelbar die Lebens- und Arbeitsbedingungen betreffen.

Politischer Streik heute

In der Regel gilt ein Streik außerhalb von Tarifverhandlungen als rechtswidrig. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt zudem die Friedenspflicht: Gewerkschaften dürfen nicht für Änderungen der darin geregelten Bedingungen streiken. Bei rechtswidrigen Streiks drohen ihnen Unterlassungsverfügungen und Schadensersatzforderungen. Beschäftigte riskieren Abmahnungen oder Kündigungen.

Das erklärt die unterschiedlichen Kämpfe in den Häfen in diesem Jahr. Im August legten Hafenarbeiter:innen in Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Wilhelmshaven, Emden und Brake 24 Stunden lang für höhere Löhne die Arbeit nieder. Als aber im Februar Hafenarbeiter:innen rund ums Mittelmeer in mehr als 20 Häfen gegen Waffentransporte nach Israel und die Militarisierung ihrer Häfen streikten, blieb es in Hamburg und Bremen bei kleinen Protestaktionen ohne Behinderung des Betriebsablaufs.

Recht folgt den Klassenauseinandersetzungen

Das Streikrecht ist sogenanntes »Richter:innenrecht« und spiegelt die Machtverhältnisse zwischen der arbeitenden und der kapitalistischen Klasse wider. Doch auch seine Auslegung wird vom Stand der Klassenkämpfe beeinflusst.

Ein Beispiel dafür ist ein Gesetz der Kohl-Regierung von 1996, das die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 100 auf 80 Prozent senkte. Als die Konzernspitze von Daimler die Kürzung an die Belegschaft weitergeben wollte, legten Zehntausende Beschäftigte die Arbeit nieder. Bundesweit beteiligten sich rund 400.000 Metallbeschäftigte an Protestaktionen. Das Gesetz wurde erst 1999 unter der neuen rot-grünen Regierung rückgängig gemacht. Doch schon im Dezember 1996 sicherte die IG Metall die volle Lohnfortzahlung tarifvertraglich. Auf dem Papier ging es um Tarifverträge, in Wahrheit aber um ein Bundesgesetz.

Auch Gerichte ziehen die Grenze nicht immer dort, wo die Arbeitgeber sie gern hätten. Am 1. März 2024 streikten Beschäftigte im Leipziger Nahverkehr unter dem Motto #wirfahrenzusammen gemeinsam mit der Klimagerechtigkeitsbewegung. Sie kämpften nicht nur für bessere Tarife, sondern auch für den Ausbau von Bus und Bahn. Die Leipziger Verkehrsbetriebe wollten den Streik gerichtlich verbieten lassen, weil er sich gegen die Verkehrspolitik richte. Das Gericht gab jedoch den Streikenden Recht und ordnete den Streik als verhältnismäßig ein, »obgleich eine Verbindung [zur Verkehrspolitik] dennoch zu erkennen ist«.

Wo Belegschaften stark sind, Bündnisse breit und der Rückhalt in der Gesellschaft groß ist, lässt sich die Grenze zwischen »Tarif« und »Politik« verschieben.

Von vielen Belegschaften zur Bewegung

Merz’ Reformen lassen sich nur stoppen, wenn aus einzelnen Kämpfen eine Bewegung gegen die Angriffe als Ganzes entsteht. Bisher kämpfen die Belegschaften bei VW und die Pflegekräfte an der Charité getrennt voneinander.

Eine gemeinsame Bewegung kann dort entstehen, wo kämpferische Belegschaften und Bündnisse gegen Sozialabbau zusammenkommen. Diese Bündnisse können tarifliche und nichttarifliche Auseinandersetzungen um Arbeitszeit, Rente, Mieten, Gesundheit und Aufrüstung verbinden.

Die Mehrheit der lohnabhängig Beschäftigten ist weder Gewerkschaftsmitglied noch durch einen Tarifvertrag geschützt. Dennoch sind sie vom Trommelfeuer der Regierung und Konzerne gleichermaßen betroffen. Gemeinsame Forderungen können Beschäftigte über Betriebe und Branchen hinweg verbinden und zugleich Menschen außerhalb der Betriebe mobilisieren.

Ein konkreter erster Schritt ist das »Es reicht«-Bündnis in Freiburg. IG Metall Freiburg-Lörrach und der ver.di-Bezirk Südbaden-Schwarzwald sind neben anderen politischen Gruppen Teil des Bündnisses. Es richtet sich gegen die Regierung und ihre Reformvorhaben, gegen Militarisierung und Sozialkürzungen.

Die IG-Metall-Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie und Kundgebungen in der ersten Novemberwoche werden politisch von »Es reicht« unterstützt. Die Streiks selbst sind tarifgebunden, doch die Beschäftigten erfahren Rückwind für ihre Forderungen.

Ähnliche Bündnisse gibt es in Frankfurt, Köln und Leipzig. Sie waren bereits beim bundesweiten DGB-Protest gegen die Regierung am 26. September aktiv, bei dem insgesamt 175.000 Menschen gegen die »Reformen« von Merz auf die Straße gingen.

Bewegung der Hoffnung

Kämpferische Sozialbündnisse können politischen Druck auf Regierung und Konzernspitzen ausüben und zugleich den Druck von der Gewerkschaftsbasis auf die eigene Führung erhöhen. Sie können Solidarität für betriebliche Streiks organisieren und Beschäftigte in politische Kämpfe einbinden. So entsteht die Hoffnung, dass sich die Angriffe gemeinsam abwehren lassen.

Zwischen den Interessen von Konzernen und denen der Arbeiter:innen gibt es keinen Kompromiss, der allein am Verhandlungstisch erzielt werden kann. Entscheidend sind die Kräfteverhältnisse. Eine Bewegung von Hunderttausenden oder Millionen auf den Straßen und in den Betrieben kann sie verändern.

Wenn die Hoffnung auf Veränderung für Arbeiter:innen über Branchen und Betriebe hinweg größer wird als die Angst vor Chefs und Polizei, fragen sie nicht mehr, was ein Gericht erlaubt, sondern was nötig ist. Die Einsicht in die Notwendigkeit, die Angriffe zu verhindern, kann alte Vorstellungen von legal und illegal sprengen. Menschen handeln gemeinsam nach ihren Interessen und leisten Widerstand, weil er notwendig ist, nicht weil er legal ist.


Foto: Streikkundgebung der Sozial- und Erziehungsdienste in Frankfurt am Main 2015 (Flickr/Jonas Priester CC BY-NC-ND 2.0)

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