Die Schulbegleitung für Kinder mit Förderbedarf ist der Merz-Regierung zu teuer. In Hamburg wurden erste Kürzungen angekündigt, die zur Blaupause werden sollen, wenn Proteste sie nicht stoppen. Von Simo Dorn.
In Hamburg wird die Schulbegleitung massiv gekürzt. Die inklusive Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf direkt im Unterricht, um ihnen die gleichberechtigte Teilnahme am Schulalltag und an Bildung zu ermöglichen.
Hamburg fungiert als bundesweiter Vorreiter für einen drastischen Sparkurs im Sozialstaat. Die dortige Schulbehörde wollen die Kosten (42 Millionen Euro in 2025) für die Schulbegleitung streichen. Zum Schuljahr 2026/27 werden drei Einschnitte umgesetzt.
Sparen bei Kindern und Jugendlichen
Erstens eine De-Qualifizierung: Statt pädagogischer Fachkräfte sollen im Regelfall junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) eingesetzt werden. Ausgebildetes Personal wird nur noch in Ausnahmen bewilligt.
Zweitens ein Poolmodell: Die verlässliche Eins-zu-eins-Betreuung wird zugunsten von »Kombinationsmaßnahmen« abgeschafft, in denen FSJ-Kräfte mehrere Kinder parallel betreuen.
Drittens ein Wartejahr: Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung erhalten im ersten Schuljahr grundsätzlich keine Schulbegleitung mehr. Erst wenn die Schule mit eigenen Lehrkräften keine »angemessene Teilhabe« sichern kann, wird eine Begleitung erwogen. »Das ist ein Jahr im Leben eines Kindes, das nicht wiederkommt«, sagt Kristin Alheit vom Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Kürzungen im Bundesrecht
Die Bundesregierung unter Friedrich Merz nutzt das Hamburger Modell als Blaupause, um die bundesweiten Sozialetats – insbesondere die Eingliederungshilfe (SGB IX) und die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – einzudämmen. Im April veröffentlichte der Paritätische Gesamtverband ein internes, rund 100-seitiges Arbeitspapier einer Bund-Länder-Kommunen-Gruppe. Es listet Sparvorschläge von mindestens 8,6 Milliarden Euro auf.
Durch gesetzliche Änderungen wird das »Pooling« und das Absenken von Leistungsstandards zum bundesweiten rechtlichen Maßstab erhoben. Das Ziel: Der bisherige individuelle Rechtsanspruch wird ausgehöhlt, sodass Eltern maßgeschneiderte Eins-zu-Eins-Hilfen kaum noch vor den Sozialgerichten einklagen können. Die Folgen sind Kinder und Jugendliche, die von inklusiver Bildung ausgeschlossen werden, was sich auf ihr gesamtes weiteres Leben – Lohnerwerb, psychische Gesundheit, soziale Beziehungen, gesellschaftliche Teilhabe – auswirken wird.
Finanzierung zwischen Bund und Ländern
Der entscheidende Hebel für diesen Umbau ist die Bund-Länder-Einigung vom 25. Juni 2026 im Konnexitätsprinzip. Dabei hat die Merz-Regierung die neuartige Symmetrieregel verankert. Diese besagt:
Hilft der Bund den Ländern und Kommunen durch eine Gesetzesänderung beim Sparen – etwa indem er Ansprüche bei der Schulbegleitung oder sozialen Teilhabe per Bundesgesetz absenkt –, übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten, darf sich aber Anteile des gesparten Geldes zurückholen. Der Bund behält dann Umsatzsteueranteile ein, die normalerweise an die Länder und in die Kommunen fließen würden.
Eine bundesweite, vollständige Abschaffung der schulischen Integrationshilfe und Schulassistenz (§ 112 SGB IX) würden nach Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände und den Wohlfahrtsverbänden ca. 2,4 Milliarden Euro (80 Prozent von 3 Mrd. Euro bundesweit) im Bundeshaushalt ergeben, jedes Jahr.
Dass es dabei nicht bleibt, machte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder unmissverständlich: Die Sozialausgaben seien zu hoch, beschlossen seien bereits Kostensenkungen von rund fünf Milliarden Euro, das Ziel liege bei zehn Milliarden.
Aufrüstung gegen Soziales
Der Spardruck im Sozialen fällt nicht in eine Zeit knapper Kassen schlechthin, sondern in eine Phase historischer Mehrausgaben für Aufrüstung.
Der Verteidigungsetat hat inklusive des Sondervermögens die historische Marke von über 108 Milliarden Euro erreicht – vom Bundestag beschlossen. Gleichzeitig sind Rüstungsausgaben für die Bundeswehr über ein Prozent des BIPs von der Schuldenbremse befreit und schuldenfinanziert. Indem Friedrich Merz über den Umweg der Sozialstaatskürzungen und der Symmetrieregel bei Neuausgaben und Einsparungen (über 200 Millionen Euro im Jahr) das Steuergeld der Länder in Berlin einbehält, finanziert der Bund die Aufrüstung der Bundeswehr faktisch direkt durch Einsparungen im Sozialsystem.
Protest
Sozialverbände halten die Pläne für unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Gewerkschaft GEW, Elternkammer, Behindertenorganisationen, Sozialverband sowie die Schüler:innenkammer Hamburg fordern, dass der Senat die Änderungsvorschläge zurückzieht. Autismus Hamburg rief am 1. Juli zur Demonstration am Jungfernstieg auf. »Spart an euren Diäten, nicht an unseren Kindern« oder »Schulbegleitung ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht«, war auf Plakaten der etwa 500 Demo-Teilnehmenden zu lesen.
An diese Proteste gilt es anzuknüpfen und sie mit der berechtigten Wut gegen die Merz-Reformen im Gesundheitswesen, der Rente, der Pflege und der Arbeitszeit zu verbinden.
Titelbild: picryl.com, Public Domain