Überwachungskamera auf der Straße.

Neues Polizeigesetz für Berlin: Überwachung auf dem Vormarsch

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine 750-seitige Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Es wird als Gesetz für mehr Sicherheit verkauft. Aber es dient der Absicherung eines Systems, das Armut, Ausgrenzung und Unterdrückung produziert, argumentiert Mitchie (Berlin).

Die aktuelle Reform zählt zu den umfassendsten der letzten Jahrzehnte. Aber die Ursachen von Kriminalität – wie Armut, soziale Ungleichheit, Wohnungsnot, die Kriminalisierung gesellschaftlichen Widerstands und struktureller Rassismus – werden nicht angegangen.

Stattdessen bekommen wir mehr Macht für den Staat, mehr Kontrolle, mehr Überwachung, mehr Eingriffe. Die neuen Befugnisse ermöglichen eine flächendeckende Überwachung – und das nicht nur bei konkretem Tatverdacht, sondern nach vagen Kriterien.

Besonders betroffen davon sind schon jetzt marginalisierte Gruppen: Migrant:innen, Menschen in prekären Verhältnissen, linke Aktivist:innen oder Communities, die ohnehin starker Kontrolle ausgesetzt sind. Künftig sollen nicht nur Personen überwacht werden, die als gefährlich gelten, sondern auch deren Kontakte und Begleitpersonen. 

Staatstrojaner: Einbruch ins eigene Zuhause

Die Polizei nutzt sogenannte Staatstrojaner. Dieser wird bei Verdacht heimlich aus der Ferne auf Smartphones oder Computern installiert und funktioniert technisch wie ein Computervirus: Er schleust sich unbemerkt in ein Gerät ein und ermöglicht es Behörden, wie der Polizei und dem Verfassungsschutz, Nachrichten mitzulesen, Daten auszulesen oder Mikrofon und Kamera zu überwachen.

Die Ferninstallation kann über Sicherheitslücken, Schwachstellen oder manipulierte Downloads passieren. Dies gelingt den Behörden aber nicht, wenn die zu überwachende Person Sicherheitssoftware oder Firewalls installiert hat.

Der neue Paragraf 26 erlaubt es der Behörde, ohne Wissen der Betroffenen heimlich in deren Privatwohnung einzubrechen und die Spähsoftware auf Geräten zu installieren.

Bewegungsprofile per Funkzelle

Auch im öffentlichen Raum rüstet Berlin auf. So erlaubt Paragraf 26e Funkzellenabfragen bei Netzbetreibern, womit Bewegungsprofile von tausenden Bürger:innen erstellt werden können. So kann die Polizei Verbindungen herstellen zwischen Menschen, die an einer Demonstration teilnahmen oder in einem bestimmten Viertel waren, und in der Nähe verübten Straftaten.

Social Media als Überwachungsinstrument

Der neue Paragraf 28a erlaubt den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit öffentlich zugänglichen Online-Daten. Videoaufnahmen lassen sich so automatisiert mit Fotos aus sozialen Netzwerken oder Fotoplattformen abgleichen, um Personen zu identifizieren.

Damit öffnet sich der Polizei ein umfassender digitaler Überwachungsraum, der ursprünglich private und unverfängliche Daten erfasst, die ohne konkreten Tatverdacht ausgewertet werden können. Ermittlung wird vom gezielten Zugriff zur flächendeckenden Identifizierbarkeit aller, die online sichtbar sind. Dies ist ein Bruch mit dem Grundsatz, dass Überwachung die Ausnahme und nicht der Normalfall sein soll.

Die Frage ist hier nicht, ob der Staat bei Straftaten ermitteln darf. Die Frage ist, ob wir akzeptieren wollen, dass alle potenziell überwacht werden, damit einige effizienter ermittelt werden können.

Die KI-gestützte Gesichts- und Verhaltensanalyse verstärkt nur mehr soziale Ungleichheit und strukturelle Diskriminierung, weil sie bestehende Vorurteile aus Polizei­daten übernimmt und automatisch weiterführt. Manche Menschen geraten dadurch häufiger unter Verdacht, obwohl sie nichts falsch gemacht haben. Die Technik lässt diese Ungleichbehandlung objektiv erscheinen, verschärft sie aber in der Realität.

Wer profitiert und wer zahlt den Preis?

CDU, SPD und AfD stimmten dem Gesetz zu. Die Regierungskoalition rechtfertigt die Neuerungen mit der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie dem Schutz vor häuslicher Gewalt. Die Zustimmung der AfD dürfte vor allem strategisch motiviert sein: Ihre autoritäre Linie wird bestätigt, der politische Diskurs nach rechts verschoben und Angstnarrative gestärkt. Ihr Ziel: Einfluss gewinnen, ohne Verantwortung übernehmen zu müssen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor einem Überwachungsstaat, der die Freiheit der Bevölkerung massiv einschränkt, da das Gesetz nahezu alle technisch möglichen Formen digitaler Überwachung erlaubt: KI–basierte Gesichtserkennung, Verhaltensscanner, umfassende Datenanalysen wie bei Geheimdiensten und erweiterte Möglichkeiten zur Installation von Staatstrojanern.

Ursachen bekämpfen, nicht überwachen

Maßnahmen wie verdeckte Durchsuchungen, massenhafte Datensammlungen und das Erstellen von Bewegungsprofilen stehen nicht für mehr Sicherheit im Alltag der Menschen, sondern für eine massive Ausweitung staatlicher Kontrolle. Die Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Überwachung verschwimmt.

Wie so oft trifft diese Entwicklung nicht alle gleichermaßen, sondern geht vor allem zulasten der Arbeiterklasse. Was als Schutz verkauft wird, ist in Wirklichkeit der Ausbau staatlicher Machtinstrumente – bezahlt mit dem Abbau von Grundrechten für die Mehrheit der Bevölkerung.

Die schleichende Normalisierung dieser Eingriffe ist kein Versehen, sondern ein politisches Kalkül. Sie ist Teil eines Systems, das soziale Konflikte nicht lösen, sondern kontrollieren will.

Wer Sicherheit ernst meint, muss über soziale Ursachen sprechen und nicht über immer neue Werkzeuge der Kontrolle.


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